Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren oder Gehegewild beantragen
Wenn Sie eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Näheres erfahren Sie hier.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Wirbeltieren betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder Gehegewild. Sie dürfen mit der Zucht oder der Haltung erst nach der Erteilung der Erlaubnis beginnen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.
Voraussetzungen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Gebühren (Kosten)
Richtet sich nach den Verwaltungsgebühren des jeweiligen Bundeslandes.
Fristen
Keine
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
Zuständige Stelle
Landkreis/kreisfreie Stadt
Urheber
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Öffnungszeiten
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