Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen
Wenn Sie die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie abschließen wollen, müssen Sie eine staatliche Prüfung absolvieren. Näheres erfahren Sie hier.
Leistungsbeschreibung
Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Voraussetzungen
- An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen Institute teilgenommen haben.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde
- Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
- Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach § 1 Abs. 3 und 4 PsychThAPrV (Muster nach Anlage 2 der APrV) im Original sowie ggf. Anrechnungsbescheinigungen des Landesprüfungsamtes.
- mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychThAPrV, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden (jeweils in vierfacher Ausfertigung; ein Original mit drei Kopien)
- Anrechnungsbescheid nach § 5 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz über eine andere abgeschlossene Ausbildung (soweit zutreffend)
- Kopie des Ausbildungsvertrages
Gebühren (Kosten)
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Fristen
Es gibt jährlich eine Frühjahrs- und eine Herbstprüfung. Für die Frühjahrsprüfung ist der Antrag bis spätestens 10.01., für die Herbstprüfung bis spätestens 10.06. einzureichen.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Zur staatlichen Prüfung als Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesprüfungsamt ein
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
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Öffnungszeiten
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