Leistung

Auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten

Wenn Sie auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde. 

Leistungsbeschreibung

Auf die Approbation, die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung und die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde im Original 
  • Schriftliche Verzichtserklärung

Gebühren (Kosten)

Ob Kosten bzw. Gebühren entstehen ist abhängig von den geltenden landesrechtlichen Regelungen.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Verzichtserklärung zusammen mit Ihrer Approbationsurkunde im Original bei der zuständigen Stelle ein.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.