Ausstellung des Befähigungsnachweises für Tiertransporte beantragen
Wenn Sie lebende Wirbeltiere mit einem Fahrzeug auf der Straße transportieren wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Befähigung. Näheres erfahren Sie hier.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie lebende Wirbeltiere mit einem Fahrzeug auf der Straße transportieren wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Befähigung, wenn
- der Transport mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden und
- die Strecke länger als 65 Kilometer ist.
Landwirtschaftlich Tätige, die ihre eigenen Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern befördern wollen, benötigen einen entsprechenden Befähigungsnachweis.
Voraussetzungen
Das Veterinäramt stellt den Befähigungsnachweis i.d.R. in folgenden Fällen aus:
- Sie haben einen nach dem 5. Januar 2007 erworbenen Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin.
- Sie haben eine nach dem 5. Januar 2007 bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder andere anerkannte Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Fachkunde voraussetzen.
- Sie haben einen vor dem 6. Januar 2007 erworbenen Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin oder eine bestandene Abschlussprüfung vor dem 6. Januar 2007 in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder andereanerkannter Berufsabschlüsse und zusätzlich einen Ergänzungslehrgang absolviert.
- Sie haben die erforderlichen Nachweise über einem vollständigen Lehrgang (15 bis 20 Unterrichtsstunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
- Sie haben den erforderlichen Nachweis über die nach dem 5. Januar 2007 und vor dem 19. Februar 2009 bestandene Sachkundeprüfung nach § 13 Abs. 3 der Tierschutztransportverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1999 (BGBI. I S.1337).
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Veterinärbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis bzw. Nachweis des Studien- oder Berufsabschlusses nach dem 05.01.2007
- Sachkundenachweis bzw. Nachweis des Studien- oder Berufsabschlusses vor dem 06.01.2007 und zusätzlich Nachweis des Ergänzungslehrganges
- Prüfungsnachweise der theoretischen und der praktischen Prüfung durch ein zugelassenes Institut gemäß Anhang IV der VO (EG) Nr. 1/2005
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Kopie des Führungszeugnisses
- Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Gebühren (Kosten)
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Fristen
Der Befähigungsnachweis muss vor Beginn der Tätigkeit vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
Anschließend prüft die Behörde die Unterlagen und stellt ihnen bei erfolgreicher Prüfung den Befähigungsnachweis aus.
Urheber
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Öffnungszeiten
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