Leistung

Bescheinigung für den Handel mit Zucht- und Nutzrindern beantragen

Wenn Sie mit Zuchtrindern und/oder Nutztieren handeln oder mit Zucht- und/ oder Nutzrindern eine Ausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung besuchen wollen, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Zuchtrindern und/oder Nutztieren handeln oder mit Zucht- und/ oder Nutzrindern eine Ausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung besuchen wollen, benötigen Sie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. In diesem Zeugnis müssen sie versichern, dass ihr Bestand an Zucht- und Nutzrindern frei von bestimmten Erkrankungen ist. Es handelt sich in der Regel um die Freiheit von Erkrankung der Tuberkulose, Brucellose und Leukose, evtl. auch der Blauzungenkrankheit sowie Infektionen mit dem Rinder-Herpesvirus.

Voraussetzungen

  • Ihr Bestand an Zucht- und Nutzrindern ist frei von Tuberkulose-, Brucellose- und Leukose, sowie gegebenenfalls frei von BHV1-Infektionen sowie der Blauzungenkrankheit.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen sind je nach Einzelfall unterschiedlich und werden regelmäßig aktualisiert. Bitte wenden Sie sich an die lokal zuständige Behörde

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

  • Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich beim zuständigen Veterinäramt. In einigen Fällen gibt es standardisierte Antragsformulare
  • Evtl. Vorlage von Untersuchungsbefunden notwendig
  • Nach erfolgreicher behördlicher Prüfung wird das Gesundheitszeugnis ausgestellt

Weitere Informationen

Die Gesundheitszeugnisse sind Nachweise für Einzeltiere, frei von einer Seuche zu sein. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Freiheit einer Seuche in einem Betrieb, einer Region oder in einem Mitgliedstaat. 

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.