Leistung

Sie möchten einen gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/oder das Betreiben einer Sammelstelle anzeigen

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb im Bereich Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle betreiben möchten, müssen Sie dies vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Stelle anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle ist der Ort der Sammelstelle mit anzugeben. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Voraussetzungen

Mit dem gewerbsmäßigen Handel/Transport von Vieh oder Betrieb einer Sammelstelle darf erst begonnen werden, wenn die Anzeige gestellt worden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Persönliche Unterlagen
  • Betriebliche Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde.

Gebühren (Kosten)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Fristen

Vor Beginn der gewerbstätigen Ausübung.

Bitte stellen Sie den Antrag mehrere Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Die Dauer der Bearbeitung hängt von Art und Umfang des erforderlichen Gesundheitszeugnisses ab. Der Antrag ist mit mehreren Wochen Vorlauf zu stellen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

  • Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich beim zuständigen Veterinäramt. In einigen Fällen gibt es standardisierte Antragsformulare.
  • Nach erfolgreicher behördlicher Prüfung wird das Gesundheitszeugnis ausgestellt

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.