Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren beantragen
Wenn Sie Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren einsetzen möchten, müssen Sie die Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung für den Transport von Tieren sowohl durch die Kfz-Behörde als auch von den zuständigen Veterinärämtern. Dies gilt nur für Beförderungen, die 8 Stunden oder länger dauern oder bei Zucht- und Nutztieren die innerhalb Deutschlands länger als 12 Stunden dauern und die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.
Voraussetzungen
Wenn Sie gewerblich Tiertransporte mit einer Dauer über 8 Stunden durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn die Zulassung der eingesetzten Transportmittel gemäß EU-Tierschutztransportverordnung.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Angaben zu Ihrer Einrichtung/Institution
- Angaben über das Transportmittel
- Fahrzeugschein
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels (oder DEKRA usw.)
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems (oder DEKRA usw.)
- Datennachweis des Navigationssystems
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertretung bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
- Ggf. bisheriger Zulassungsnachweis
- Ausweisdokument
- Bitte erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Gebühren (Kosten)
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Fristen
Sie dürfen das Transportmittel erst nach Erhalt der Zulassung einsetzen.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Verfahrensablauf
Nachdem Sie die Unterlagen eingereicht haben, werden diese sowie das Straßenfahrzeug von der zuständigen Stelle geprüft. Bei Einhaltung aller erforderlichen Voraussetzungen erhalten Sie ihre Zulassung.
Urheber
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Fax: 03491 806-1590
E-Mail: information@landkreis-wittenberg.de
Web: https://www.landkreis-wittenberg.de
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Öffnungszeiten
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