Leistung

Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb zur Prüfung einreichen

Sie möchten neue Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb einführen oder etwas an bestehenden Handbüchern ändern? Dann müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt zur Prüfung einreichen.

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:

  • gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
  • nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
  • ausländischer nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCO)
  • spezialisierter Flugbetrieb (SPO)

In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:

  • erstmalige Überprüfung neuer Betriebshandbücher
  • Änderung von bestehenden Betriebshandbüchern
  • vorübergehende Änderungen von bestehenden Betriebshandbüchern

Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,

  • ob es eine Änderung oder
  • eine genehmigungspflichtige Änderung ist oder
  • Sie Betriebsstandorte hinzufügen oder entfernt haben.

Voraussetzungen

  • Sie sind als CAT- und NCC-Betreiber in Deutschland ansässig.
  • Als NCO-Betreiber mit im Ausland registrierten Luftfahrzeugen können Sie den Antrag auch im Bundesportal  stellen.

Erforderliche Unterlagen

für die Erstgenehmigung der Betriebshandbücher:

  • Betriebshandbuch Teil OM-A
  • Betriebshandbuch Teil OM-B
  • Betriebshandbuch Teil OM-C
  • Schulungshandbuch OM-D
  • falls vorhanden:
    • weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
    • weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
  • optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen

für die Änderung oder eine vorübergehende Änderung der bestehenden Betriebshandbücher:

  • abhängig von den betroffenen Handbuchteilen:
    • Betriebshandbuch Teil OM-A,
    • Betriebshandbuch Teil OM-B,
    • Betriebshandbuch Teil OM-C und/oder Schulungshandbuch OM-D   
  • falls vorhanden:
    • weitere für die Prüfung relevante Handbücher, zum Beispiel Safety-Management-Handbuch
    • weitere für die Prüfung relevante Nachweise, zum Beispiel Details zu den prior approvals
  • optional: weitere für den Antrag relevante Unterlagen

Bitte kennzeichnen Sie die zu prüfenden Änderungen in den Handbüchern.

Gebühren (Kosten)

  • Für die Prüfung des Schulungshandbuchs OM-D fallen Gebühren an.
    • Diese ergeben sich aus der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) in Abschnitt VII Nr. 16.
    • Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
  • Für die Prüfung der Betriebshandbücher OM-A bis OM-C fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Die Prüfung Ihrer Betriebs- und Schulhandbücher beantragen Sie online über das Bundesportal:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn genehmigungspflichtige Tatbestände (prior approvals) vorhanden sind, erhalten Sie
    • einen Bescheid,
    • einen Kostenbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.
  • Wenn die Handbücher keine genehmigungspflichtigen Tatbestände enthalten, bekommen Sie keine Rückmeldung.     

Weitere Informationen

  • Als NCO-Betreiber von in Deutschland registrierten Luftfahrzeugen müssen Sie den Antrag bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde stellen.

Rechtsgrundlage

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.