Leistung

Gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb melden

Rechtsgrundlage

§ 5a Absatz 1 Nr. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Urheber

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Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
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