Leistung

Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Leistungsbeschreibung

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Voraussetzungen

Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Zuständige Stelle

Jugendamt

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme Unfallversicherung“ stellen.

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr

Formulare

Weitere Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool.