Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann jetzt online beantragt werden

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann jetzt online beantragt werden

Auf einen Baulplan liegt ein Schild mit der Aufschrift Baulastverzeichnis. Daneben liegen Ziegelsteine, eine Schaufel und das Symbol einen Paragraphen.
©AdobeStock - Stockwerk-Fotodesign - 222028522

Über das Serviceportal des Landkreises Wittenberg kann der Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ab jetzt online gestellt werden.

Zum Antrag: https://service.landkreis-wittenberg.de/de/auskunft-baulastverzeichnis.html

Zur Dienstleistung

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke. Sie werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Wirksam werden Baulasten mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis und sie bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen.

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt, bei der eine Auskunft entsprechend beantragt werden kann.

Die Erteilung von Auskünften einschl. Negativauskünften aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig.

Zum Serviceportal

Im Serviceportal des Landkreises Wittenberg können verschiedene Anträge online gestellt werden. So wird neben den postalischen Anträgen eine neue digitale Möglichkeit eröffnet. Das Serviceportal wird sukzessive weiterentwickelt und ausgebaut. In den meisten Fällen ist eine Anmeldung erforderlich, um einen Antrag zu stellen.