Ausweisung des Einzugsgebietes für Mineralwasser der MEG Jessen GmbH

Ausweisung des Einzugsgebietes für Mineralwasser der MEG Jessen GmbH

Einzugsgebietes für Mineralwasser der MEG Jessen GmbH

Innerhalb des umgrenzeten Gebietes sind entsprechend § 13 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummern 3 und 4 WHG das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, einschließlich der zugehörigen Tiefbohrungen sowie die untertägige Ablagerung von Lagerstättenwasser, welches bei diesen Maßnahmen anfällt, nicht erlaubnisfähig.