Bekämpfung Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI, Vogelgrippe)

Bekämpfung Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI, Vogelgrippe)

  • Leistungsbeschreibung

    Der Seuchenzug 2020/2021 der Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI, HPAI, „Vogelgrippe“) war der bisher schlimmste jemals in Deutschland registrierte. Seit Ende Oktober 2020 bis April 2021 sind deutschlandweit etwa 1.200 Fälle bei Wildvögeln und 245 Ausbrüche bei Geflügel festgestellt worden. Seit April 2021 sind die Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln und Geflügel rückläufig. Die Stallpflicht und das Ausstellungsverbot für Geflügel wurden für den gesamten Landkreis Wittenberg deshalb ab dem 4. Mai 2021 aufgehoben.

    Alle Geflügelhalter im Landkreis werden dennoch aufgefordert, Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag der Geflügelpest in ihren Beständen weiterhin konsequent umzusetzen sowie gehäufte Verendungen oder Minderungen der Legeleistung unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen. Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln. Füttern Sie Geflügel nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf. Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder Ausläufen gegen unbefugten Zutritt. Halten Sie betriebsfremde Personen und andere Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) von den Ställen fern.

    Funde von verendeten Wildvögeln sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden.

  • Verfahrensablauf

    Alle Geflügelhalter im Landkreis sind aufgefordert, Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag der Geflügelpest in ihren Beständen konsequent umzusetzen, sowie gehäufte Verendungen oder Minderungen der Legeleistung unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen.

    Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln. Füttern Sie Geflügel nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf. Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder Ausläufen gegen unbefugten Zutritt. Halten Sie betriebsfremde Personen und andere Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) von den Ställen fern.

    Funde von verendeten Wildvögeln sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Gehäufte Verendungen oder Minderungen der Legeleistung sind unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen.

    Funde von verendeten Wildvögeln sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden.

    Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag der Geflügelpest in ihren Beständen konsequent umzusetzen.

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