Verfahrensweise bei Anmeldeauskünften gemäß § 3 Abs. 5 VermG (Negativattest)
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) hat das Verfahren zur Erteilung von Anmeldeauskünften vereinfacht. Es werden nur noch Anmeldeauskünfte für Flurstücke erteilt, die innerhalb der auf einer