Das Gesundheitsamt informiert zum Thema Keuchhusten

Das Gesundheitsamt informiert zum Thema Keuchhusten

Hände halten Infektionen - Bakterien und Keime - auf
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Wir blicken zurück auf einen Winter der Magen-Darm- und Atemwegsinfektionen. Von Noroviren über Scharlach bis hin zu den typischen Atemwegserregern wie RSV und Influenza war in den vergangenen Monaten alles vertreten. Während die Meldezahlen in diesen Bereichen deutlich rückläufig sind, werden zurzeit ungewöhnlich viele Keuchhusten-Infektionen im Landkreis festgestellt.  

Mit zunehmender Tendenz wurden im Jahr 2024 bereits 42 Keuchhusten-Fälle gemeldet, wobei von einer hohen Dunkelziffer unerkannter Erkrankungen auszugehen ist. Vergleichbar viele Keuchhusten-Fälle traten im Landkreis Wittenberg zuletzt im Winter 2019/20 auf. Der Trend ist auch in anderen Landkreisen Sachsen-Anhalts zu beobachten.

Erregersteckbrief der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

Was ist Keuchhusten?

Keuchhusten ist eine hoch ansteckende Infektionskrankheit der Atemwege. Hierbei werden Bakterien beim Husten, Niesen oder Sprechen über winzige Tröpfchen von Mensch zu Mensch übertragen.

Die Erkrankung verläuft typischerweise in drei Stadien:

  • Zu Beginn zeigen sich für 1-2 Wochen erkältungsähnliche Beschwerden wie Schnupfen, Husten und Schwächegefühle. Fieber tritt eher selten auf.
  • Anschließend beginnt eine 4-6-wöchige Phase des trockenen Reizhustens. Die Hustenstöße treten anfallsartig auf und enden oft mit einem typischen keuchenden Einziehen der Luft. Die zahlreichen Hustenanfälle können sehr quälend sein und führen mitunter auch zum Herauswürgen von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen. Appetit- und Schlaflosigkeit sind die Folge. Schwere Krankheitsverläufe treten insbesondere bei Säuglingen und älteren Personen auf. Bei Säuglingen führt Keuchhusten nicht selten zu starker Atemnot und weiteren Komplikationen wie Lungenentzündungen, Krampfanfälle, Sauerstoffmangel und Atemaussetzer.
  • Danach klingen die Hustenattacken allmählich ab. Dies kann mehrere Monate dauern.

Untypische Verläufe können u.a. bei geimpften Personen, Jugendlichen und Erwachsenen auftreten. Hier besteht oft ein langanhaltender Husten, jedoch ohne die typischen Hustenanfälle. Dies macht es schwer, Keuchhusten zu erkennen.

Wie lange ist man ansteckend?

Die Gefahr der Übertragung der Keuchhusten-Erreger ist am größten im ersten Stadium der Erkrankung (Erkältungsphase) – also noch bevor die typischen Hustenanfälle auftreten. Durchschnittlich sind Erkrankte bis ca. 3 Wochen nach Beginn der Hustenattacken ansteckend. Bei Antibiotikabehandlung verkürzt sich die ansteckende Phase auf rund 5 Tage nach Beginn der Antibiotika-Einnahme.

Gibt es Risikogruppen?

Besonders gefährdet sind Neugeborene und Säuglinge, die noch keinen ausreichenden Immunschutz haben. Ein Krankenhausaufenthalt ist oft erforderlich, um lebensbedrohliche Verläufe zu vermeiden. Zudem gehören Kinder mit Vorerkrankungen der Lunge oder des Herzen, Immungeschwächte und ältere Personen zur Risikogruppe.

Wie kann ich mich schützen?

Allgemeine Empfehlungen 

Die Impfung schützt regelmäßig aufgefrischt vor einer Erkrankung, vor schweren Verläufen und der Weiterverbreitung des Erregers auf andere. Gegen Keuchhusten steht eine Schutzimpfung zur Verfügung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt:

  • Grundimmunisierung: drei Impfungen für Säuglinge im Alter von 2, 4 und 11 Monaten
  • Auffrischungsimpfungen: im Alter von 5-6 Jahren und 9-16 Jahren sowie einmalig bei Erwachsenen
  • Schwangere: eine Impfung ab der 28. Schwangerschaftswoche (ggf. früher) zum Schutz des Neugeborenen
  • Kontakt zu Risikogruppen (u.a. enge Kontaktpersonen von Säuglingen, Personal im Gesundheitswesen und in Gemeinschaftseinrichtungen): alle 10 Jahre

Empfehlungen bei Krankheitsverdacht bzw. Erkrankung

Langanhaltender Husten über 14 Tage sollte ärztlich abgeklärt werden. Bitte informieren Sie die Arztpraxis vor Ihrem Besuch über die mögliche Ansteckungsfähigkeit. Gegebenenfalls kann ein Antibiotikum verabreicht werden – dieses kann frühzeitig eingenommen die Beschwerden abschwächen und die Dauer der Ansteckungsfähigkeit vermindern.

Erkrankte sollten zum Schutz anderer den Kontakt zu anderen Personen vermeiden, insbesondere zu Säuglingen, Kleinkindern und Senioren. Darüber hinaus besteht ein Besuchs- und Tätigkeitsverbot in Gemeinschaftseinrichtungen (u.a. Kindertagesstätten, Schulen, Horte). Die Wiederzulassung zur Gemeinschaftseinrichtung erfordert eine mündliche oder schriftliche ärztliche Bestätigung und wird meist 5 Tage nach Beginn einer Antibiotika-Therapie bzw. 3 Wochen nach Beginn des Hustens (ohne Antibiotika) wieder erteilt. Grundsätzlich sollten Erkrankte viel trinken und kleinere Mahlzeiten über den Tag verteilt zu sich nehmen.

Empfehlungen für Kontaktpersonen von Erkrankten

Nicht geimpfte Kontaktpersonen sollten nach dem Kontakt mit Erkrankten vorsorglich mit einem Antibiotikum versorgt sowie ggf. geimpft werden. 

Geimpfte Kontaktpersonen können sich dennoch anstecken und den Erreger an andere übertragen. Sollten Sie engen Kontakt zu Risikogruppen haben (z.B. zu Säuglingen oder ungeimpften Personen) sollten auch Sie vorbeugend antibiotisch behandelt werden.

Bei gehäuftem Auftreten von Keuchhusten in Ihrem Umfeld, kann das Gesundheitsamt weitergehende Maßnahmen empfehlen.