Eingriffsregelung

Eingriffsregelung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Eingriffsregelung umfasst die Mitwirkung des Naturschutzes bei allen Planungen und Maßnahmen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes zur Folge haben können. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden.

    Unvermeidbare Beeinträchtigungen führen ggf. zur Unzulässigkeit des Vorhabens oder sind durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen (sog. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu kompensieren.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben einem Plan und einer Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

    Die Antragsunterlagen sollen enthalten:

    • eine Vorhabensbeschreibung,
    • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft und
    • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen.

    Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Behörde.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung ist mindestens 4 Wochen vor Baubeginn einzureichen.

  • Rechtsgrundlage

    §§ 13 bis 18 BNatSchG

    §§ 6 bis 10 NatSchG LSA

  • Was sollte ich noch wissen?

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