Erstattung Verdienstausfall / Lohnfortzahlung
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Wittenberg hat privaten Arbeitgebern von Einsatzkräften des Brand- und Katastrophenschutzes, welche im Auftrag des Landkreises Wittenberg tätig werden, auf Antrag das weitergewährte Arbeitsentgelt sowie die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung zu erstatten, die der Arbeitgeber aufgrund der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an Einsätzen oder Aus- und Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit geleistet hat.
Ihnen ist auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Arbeitnehmern aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während der Arbeitsunfähigkeit weiterleisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im Brand- oder Katastrophenschutz zurückzuführen ist.
Ein Erstattungsanspruch besteht nur insoweit, als dem privaten Arbeitgeber nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften ein Erstattungsanspruch zusteht.
Arbeitnehmer im Sinne dieser Bestimmungen sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Helfern, die nicht Arbeitnehmer sind, wird der Verdienstausfall erstattet.
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Voraussetzungen
Einsatz / Ausbildung von Katastrophenschutzhelfern und Kameraden der Feuerwehren im Auftrag des Landkreises Wittenberg
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- unterschriebener Dienstreiseauftrag
- Kopie der Teilnahmebescheinigung (bei Ausbildung)
- Kopie der Einsatzbestätigung (bei Einsatz)
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Einkommensnachweis (bei Selbständigen)
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Welche Gebühren fallen an?
keine
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Welche Fristen muss ich beachten?
Einreichung unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme, spätestens zum Monatsende des lfd. Kalenderjahres
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Rechtsgrundlage
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Formulare / Anträge
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen für Arbeitnehmer
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen für Arbeitnehmer (PDF)
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen für Selbstständige
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen für Selbständige (PDF)
Merkblatt “Erstattung von Verdienstausfall für beruflich selbstständige und freiberuflich Tätige im Brand- und Katastrophenschutz”
Merkblatt für den Arbeitgeber bzgl. der Erstattung fortgewährter Leistungen bei Einsätzen sowie Aus- und Fortbildung im Brand- und Katastrophenschutz
Kontakt
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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