Erteilung von Oldtimerkennzeichen

Erteilung von Oldtimerkennzeichen

  • Leistungsbeschreibung

    Das 1994 eingeführte rote Oldtimer-Kennzeichen, also die 07er-Nummer genannt, ermöglicht die wechselnde Verwendung an mehreren, mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugen einer Fahrzeugart (Motorrad oder andere Kfz). Sie müssen seit 2006 die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie für ein H-Kennzeichen (guter, originalgetreuer Zustand). Im Unterschied zum H-Kennzeichen ist keine regelmäßige HU nötig, aber die Nutzung ist stark eingeschränkt.

    Derart eingestufte Fahrzeuge gelten als nicht generell zugelassen. Sie dürfen nur bewegt werden zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, für Probe- und Überführungsfahrten, oder Fahrten zur Werkstatt. Bei Missbrauch kann die rote 07er-Nummer entzogen werden. Wer mehrere Fahrzeuge besitzt, die er aber jeweils nur zwei Mal im Jahr zu einer Klassik-Rallye oder einer Oldtimer-Schau fahren möchte, ist mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen gut bedient. Wer mit dem historischen Fahrzeug einfach so eine Ausfahrt machen will, kann es nicht mit der 07er-Nummer tun.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung/Nachweis des Bedarfs)
    • Personalausweis oder Reisepass
    • polizeiliches Führungszeugnis (zu erhalten beim Einwohnermeldeamt)
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
    • eVB-Nummer, 7-stellig (elektronische Versicherungsbestätigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) im Original
    • wenn Zulassungsbescheinigung Teil II nicht existiert: Ursprungszeugnis
    • Abmeldebescheinigung (Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein)
    • Nachweis des Eigentums
    • Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
    • bei mehreren Fahrzeugen: Auflistung (Art, Ident-Nr., Erstzulassung)
  • Rechtsgrundlage
  • Anträge / Formulare

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