Forstsaatgut

Forstsaatgut

  • Leistungsbeschreibung

    Entgegennahme der Anzeige über die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut und Ausstellung von Stammzertifikaten.

  • Verfahrensablauf

    Forstliches Vermehrungsgut darf nur nach vorheriger, rechtzeitiger Anmeldung bei der zuständigen Landesstelle geerntet werden. Die Anzeige über die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut erfolgt über das digitale Erntezulassungsregister oder direkt bei der unteren Forstbehörde.

  • Rechtsgrundlage

    §§ 7 und 8 Forstvermehrungsgutgesetz

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