Forstsachverständige

Forstsachverständige

  • Leistungsbeschreibung

    Bestellung von Forstsachverständigen für die Beurteilung von Wildschadenssachen.

  • Verfahrensablauf

    Bedarf es im Rahmen der Schadensermittlung bei Schäden an Forstpflanzen eines Forstsachverständigen, ist dieser im Einzelfall durch die untere Forstbehörde auf Antrag der Gemeinde zu bestellen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • formloser Antrag mit Erläuterung des Einzelfalls
  • Welche Gebühren fallen an?

    Rahmengebühr von 35 € bis 333 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).

  • Rechtsgrundlage

    § 30 Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt

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