Führerschein-Pflichtumtausch: Mehr als die Hälfte schon mit neuem Kartenführerschein unterwegs

Führerschein-Pflichtumtausch: Mehr als die Hälfte schon mit neuem Kartenführerschein unterwegs

Kartenführerschein
©Bundesdruckerei GmbH

Auch in diesem Jahr setzt die Kreisverwaltung Wittenberg ihre Bemühungen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen erfolgreich fort. Die Frist für den Umtausch von Führerscheinen endet am 19. Januar 2024, insbesondere für Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden. In dieser Altersgruppe haben bereits 3.215 Bürgerinnen und Bürger in der Kreisverwaltung Wittenberg ihre Führerscheine erfolgreich aktualisiert. Darüber hinaus gab es bisher 1.258 Anfragen von anderen Behörden an die Führerscheinbehörde. 

Interne Auswertungen der Behörde haben ergeben, dass unter den genannten Jahrgängen insgesamt 7.644 Personen im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. 5.104 Personen besitzen weiterhin einen bundesdeutschen Führerschein, während 2.206 Personen noch einen Führerschein aus der ehemaligen DDR haben. Es ist jedoch anzumerken, dass diese Zahlen theoretischer Natur sind, da die tatsächliche Nutzung der Führerscheine nicht eindeutig feststellbar ist. Außerdem wird der Tod eines Führerscheininhabers nicht automatisch erfasst, da das Fahrerlaubnisregister nicht mit dem Melderegister verknüpft ist. 

Führerschein Umtausch: Alle Infos zum Pflichtumtausch 

Dennoch, wenn man diese Zahlen mit der Anzahl der gemeldeten Einwohner vergleicht, die in diesen Jahrgängen geboren wurden, lässt sich vermuten, dass bereits ein Großteil der Einwohner des Landkreises Wittenberg ihren Führerschein umgetauscht haben dürfte. 

Theoretisch sind im Landkreis Wittenberg eine sechsstellige Anzahl von Führerscheinen im Umlauf. Bei der Auswertung für die Jahrgänge von 1930 bis 2008 ergaben sich insgesamt 79.279 Inhaber eines EU-Kartenführerscheins, 30.445 Inhaber eines (alt)bundesdeutschen Führerscheins und 9.560 Inhaber eines Führerscheins, der damals auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ausgestellt wurde. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass entsprechende Nachweise immer noch auf Karteikarten (VK 30) und Listenbüchern der ehemaligen Volkspolizeikreisämter registriert sind und nicht im elektronischen System erfasst wurden. Dies bedeutet, dass die tatsächliche Anzahl der Führerscheine theoretisch sogar noch größer sein könnte. 

Ab dem 19. Januar 2024 sind die nächsten Jahrgänge, nämlich 1971 oder später Geborene, dazu aufgerufen, ihre alten Papier-Führerscheine gegen moderne Kartenführerscheine umzutauschen. In diesem Zusammenhang rechnet die Führerscheinbehörde der Kreisverwaltung Wittenberg theoretisch mit 11.222 Umtauschvorgängen. 

Fahrerlaubnis Update: Der Weg zum modernen Kartenführerschein 

Derzeit gelten interne Bearbeitungsfristen von zwei Wochen sowie Lieferfristen der Bundesdruckerei von vier bis sechs Wochen. Bürgerinnen und Bürger, die auf ihrem Antrag eine E-Mail-Adresse angeben, erhalten automatische Benachrichtigungen, sobald ihr Führerschein zur Abholung bereitliegt. Anschließend können sie über die Homepage der Kreisverwaltung einen Abholtermin reservieren. Dieser Ablauf soll dazu beitragen, die zusätzlich eingerichtete Telefonhotline zu entlasten. 

Pflichtumtausch von Führerscheinen: Was Sie wissen sollten 

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Dies betrifft sämtliche Inhaber eines Führerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Die neuen Karten sind auf eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren beschränkt, jedoch hat dies keine Auswirkungen auf die eigentliche Fahrerlaubnis. Der Dokumentenaustausch ist im Allgemeinen nicht mit ärztlichen Untersuchungen oder sonstigen Prüfungen verbunden. 
Der Umtausch der Führerscheine erfolgt gestaffelt und richtet sich für Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, nach dem Geburtsdatum des Inhabers. Diese Umtauschpflicht gilt für sämtliche Fahrerlaubnisinhaber, die immer noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, unabhängig davon, ob es sich um einen Führerschein aus der BRD, der DDR oder einem anderen EU-Land handelt. 

Der neue EU-Kartenführerschein: Alte Papierscheine umtauschen

Wenn der Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, dem Antrag eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beizufügen. Diese Abschrift kann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Ortes angefordert werden, an dem der Führerschein ursprünglich ausgestellt wurde. Zum Beispiel, wenn Sie Ihren ersten Führerschein beim Volkspolizeikreisamt in Zerbst erhalten haben, sollten Sie sich jetzt an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wenden. Ein Muster-Anschreiben für diese Anforderung einer Karteikarte finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung. Bitte beachten Sie, dass diese Anforderung einer Karteikarte nicht erforderlich ist, wenn der Führerschein seinerzeit in Gräfenhainichen, Jessen (Elster) oder Lutherstadt Wittenberg ausgestellt wurde. 

Führerschein Umtausch in Wittenberg: Termine und Anforderungen 

Für den Umtausch werden der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passbild und die entsprechende Antragsgebühr benötigt. Die Antragsgebühr variiert und liegt zwischen 25,30 Euro und 35 Euro. 
Die Fahrerlaubnisbehörde ist über die E-Mail-Adresse feb@landkreis-wittenberg.de oder telefonisch unter 03491 – 8061780 erreichbar. Wir empfehlen, im Voraus einen Termin für den Umtausch zu vereinbaren. Beachten Sie jedoch, dass donnerstags auch ohne Termin möglich ist, jedoch eventuell mit längeren Wartezeiten in der Kreisverwaltung zu rechnen ist.