Geflügelpest: private Halter in den betroffenen Zonen müssen Schutzmaßnahmen einhalten

Geflügelpest: private Halter in den betroffenen Zonen müssen Schutzmaßnahmen einhalten

Auch private Geflügelhalter sind von den Maßnahmen betroffen.
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Eine Allgemeinverfügung wurde auf unserer Webseite www.landkreis-wittenberg.de unter „Öffentliche Bekanntmachung“ veröffentlicht. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat der Landkreis Wittenberg Schutzmaßnahmen erlassen, die nicht nur für gewerbliche Geflügelbetriebe, sondern auch für private Haltungen gelten – unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere.

Wichtig: Auch wenn in der Allgemeinverfügung von „Betrieben“ die Rede ist, zählen dazu alle Geflügelhaltungen, also auch Hobby- oder Kleinsthaltungen in Privathaushalten. Wer in der Schutzzone oder Überwachungszone Geflügel hält, ist verpflichtet, die dort genannten Maßnahmen einzuhalten.

Hier finden Sie alle Maßnahmen nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Wittenberg im Überblick sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Ab Mittwoch, 2. April, werden vier Teams von amtlichen Tierärzten und weiteren Mitarbeitern der Kreisverwaltung in der Schutzzone alle Geflügelhalter kontrollieren. Dabei wird der Gesundheitszustand der Tiere erfasst und die Einhaltung der Anordnungen der Allgemeinverfügung überprüft. Betroffen sind nach aktuellem Kenntnisstand 51 Geflügelhalter, die bereits von der Kreisverwaltung kontaktiert wurden, um einen Kontrolltermin abzustimmen. Die Kontrollen sollen noch in dieser Woche abgeschlossen werden. In der Überwachungszone werden Stichproben durchgeführt, auch in den folgenden Tagen.

Geflügelhalter können die Angaben zu ihrer Tierhaltung per Mail an veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de oder über unser Serviceportal aktualisieren. Dazu benötigen wir folgende Angaben: Name, Anschrift, Telefonnummer, Betriebsnummer (wenn bekannt), und dann jeweils die Art der Tiere und die Anzahl, zum Beispiel: Wachteln: 80, Enten:50, Hühner: 30. Einen vorbereiteten Mail-Entwurf finden Sie hier. Das Bürgertelefon für Fragen rund um das Thema Geflügelpest im Landkreis Wittenberg bleibt bis mindestens Freitag zwischen 8 und 20 Uhr besetzt. Hier können Sie ebenfalls die Angaben zu ihrem Geflügelbestand telefonisch durchgeben.