Haltung von Nutztieren – Anzeige
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Leistungsbeschreibung
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
- Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben zum Tierhalter und zum Standort der Tierhaltung, Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, Nutzungsrichtung der gehaltenen Tiere
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Welche Gebühren fallen an?
Für die Vergabe der Tierhalterregistriernummer fallen einmalige Gebühren in Höhe von 21,90 € an.
In der Folge fallen jährliche Kosten in Höhe von mindestens 6,- € (derzeitiger Mindestbeitrag der Tierseuchenkasse, Stand 2019) an, welche abhängig sind von Art und Anzahl der gehaltenen Tiere. Dieser Beitrag zur Tierseuchenkasse wird durch die Tierseuchenkasse des Landes Sachsen-Anhalt jährlich auf der Grundlage der Tierbestandsmeldung erhoben.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige der Tierhaltung muss vor dem Beginn der Haltung der Tiere erfolgen.
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Bearbeitungsdauer
1-2 Wochen
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Rechtsgrundlage
§ 26 (1) und §45(1) Viehverkehrsverordnung
§ 1a (1) Bienenseuchenverordnung
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Anträge / Formulare
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Unterstützende Institutionen
Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt
Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Kontakt
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr