Hilfe zur Erziehung

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Personensorgeberechtigter hat Anspruch auf Hilfe zur Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen, wenn eine dem Wohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

    Die Hilfe umfasst insbesondere pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.

    Die Hilfe kann innerhalb oder außerhalb des elterlichen Haushalts gewährt werden.

    Leistungsumfang

    • Institutionelle Beratung (Erziehungsberatung)
    • Soziale Gruppenarbeit
    • Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
    • Sozialpädagogische Familienhilfe
    • Erziehung in einer Tagesgruppe
    • Vollzeitpflege
    • Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
    • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Rechtsgrundlage

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