Jägerprüfung 2025

Jägerprüfung 2025

Aussichtsturm für die Jagd im Morgengrauen
©AdobeStock - Zsolt Biczó - 217431948

Gemäß Abschnitt 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt teilt der Landkreises Wittenberg  als Untere Jagdbehörde  Folgendes mit:

Die Jägerprüfung für das Jahr 2025 findet in der Zeit vom 31. Mai bis 21. Juni statt.

Die einzelnen Prüfungsabschnitte erfolgen voraussichtlich an den nachstehenden Tagen:

  • Samstag, 31. Mai 2025 Schießprüfung Flinte
  • Samstag, 14. Juni 2025 Schießprüfung Büchse und Kurzwaffe + schriftliche Prüfung
  • Samstag, 21. Juni 2025 mündlich-praktische Prüfung 

Die maximale Teilnehmerzahl an der Prüfung wird gemäß § 4 Abs. 1a der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt auf 21 beschränkt.

Bei der Zulassung zur Prüfung werden Einwohner des Landkreises Wittenberg und Teilnehmer ortsansässiger Jagdschulen vorrangig in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen berücksichtigt.

Bis zum 16. April 2025 können Anmeldungen zur Prüfung beim Landkreis Wittenberg, Untere Jagdbehörde, eingereicht werden. Später eingereichte Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Dem Anmeldeformular sind beizufügen:

  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr (250,- Euro)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass

Die Registratur der Anmeldungen erfolgt erst, wenn die einzureichenden Unterlagen vollständig vorliegen.

Die Anmeldeformulare werden auf der Homepage des Landkreises Wittenberg (Microsoft Word – Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung 2025) zur Verfügung gestellt und bei Bedarf auch auf dem Postweg übersandt. .

Weitere Informationen können bei der Unteren Jagdbehörde eingeholt werden. Ansprechpartner ist Frau Frank, Tel. 03491/ 8061707; Zimmer B1-79 (Breitscheidstraße 4 in Lutherstadt Wittenberg).