Förderung im Einzelunterricht

LOU (Leistungsorientierter Einzelunterricht)

 

Nach zweijähriger Ausbildung an der Kreismusikschule Wittenberg kann der Unterricht auf Antrag im Leistungsorientierten Einzelunterricht erfolgen.
Diese Unterrichtsform wird vom Land Sachsen-Anhalt ab dem 3. Unterrichtsjahr an der Musikschule gefördert.
Entsprechend der Entgeltordnung der Kreismusikschule Wittenberg bleibt für Schüler, die sich in dieser Ausbildung befinden, das Entgelt wie in den Ausbildungsjahren davor. Für Schüler, die sich nicht im LOU-System befinden, erhöht sich der Entgeltbetrag.

Folgende Voraussetzungen sind für Schüler im LOU-System verbindlich:

  • Einzelunterricht
  • Besuch der Musiklehre
  • Teilnahme an einem Ensemblefach
  • ein bewertetes Vorspiel im Schuljahr
  • Ausbildungsziel ist ein entsprechender Abschluss der Unter- oder Mittelstufe
Lehrer bringt Schüler Gitarre spielen bei
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Noten lesen
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SVA (Studienvorbereitende Ausbildung)

 

Die Studienvorbereitende Ausbildung bietet die Möglichkeit, sich intensiv auf ein musikbezogenes Studium vorzubereiten. Darüber hinaus können auch Schüler in die SVA aufgenommen werden, die in überdurchschnittlicher Weise Begabung, Fleiß und Interesse zeigen.

Für dieses Ausbildungskonzept sind folgende Unterrichtsbelegungen verbindlich (mindestens 45 Minuten pro Woche):

  • Vokal- und Instrumentalunterricht (zwei Unterrichtsstunden oder je eine im 1. und 2. Fach)
  • Ensemblefach (eine Unterrichtsstunde, z.B. Chor, Orchester, Kammermusik oder Teilnahme an Ensembles des Landesverbandes der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V.)
  • Musiktheoretisches Ergänzungsfach (Musiklehre, Komposition, Hörerziehung, Musikgeschichte)

Die Aufnahme in die SVA erfolgt in der Regel ab dem 11. Lebensjahr (Aufnahmehöchstalter: 20 Jahre).

Der Zugang zur SVA erfolgt über eine Eignungsprüfung. Jeder Schüler weist sein Können in einer jährlichen Prüfung im Hauptfach nach. Er muss regional/überregional mit seinen Leistungen in Erscheinung treten. Der gesamte Unterricht erfolgt in der Regel in der Kreismusikschule.

Die zweite Unterrichtsstunde im Instrumental- bzw. Vokalunterricht, Ensembleunterricht und das musiktheoretische Ergänzungsfach sind gebührenfrei. Der Unterricht wird vom Land Sachsen-Anhalt gefördert.