Nach Ausbruch der Geflügelpest: Wie geht es jetzt weiter?

Im betroffenen Betrieb in Gaditz, in dem der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt wurde, wurden am Sonnabend rund 30.000 Tiere getötet.
(C) Landkreis Wittenberg/Baumbach

Stand der Informationen: 31. März 2025, 13 Uhr

Am vergangenen Wochenende (29./30. März 2025) sind die Maßnahmen nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Wittenberg im betroffenen Betrieb bei Gaditz abgeschlossen worden. Insgesamt mussten dort 28.237 Hühner und Hähne getötet werden.

Die Tötung erfolgte stressfrei. Tote Tiere wurden im Anschluss aus den Ställen in Spezialcontainer verbracht, die nach erfolgter Desinfektion zur Tierkörperbeseitigungsanlage in die Nähe von Genthin gefahren wurden. Die am Samstag ausgebrachte erste Desinfektion musste 24 Stunden ruhen.

Wie geht es jetzt weiter?

Jetzt können die Ställe ausgemistet werden. Dabei wird der Mist in Lagen auf einer Fläche ausgebracht, mit einer Desinfektionslösung getränkt und dann mit einer Plane bedeckt, bevor darauf die nächste Schicht aufgebracht wird. Diese Packungen ruhen 42 Tage, bevor sie als ungefährlicher Dünger wieder auf Feldern ausgebracht werden können.

In den Ställen wird in den nächsten Wochen gereinigt und abschließend noch einmal desinfiziert.

In der Schutzzone (3-Kilometer-Radius um den Betrieb) beginnen am Mittwoch die Kontrollen der Geflügelhalter. Dazu werden diese von der Kreisverwaltung telefonisch kontaktiert. Wer selbst einen Termin für eine Kontrolle vorschlagen möchten, schickt bitte eine Mail mit seinem Namen, der Adresse, Telefonnummer und den gewünschten Besuchszeiten an die Mail-Adresse: veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de

Wir versuchen dann, diesen Wunsch bei der Tourenplanung zu berücksichtigen.

Eine Kontrolle dauert ca. eine Stunde und wird von einem amtlichen Tierarzt in Begleitung eines weiteren Kollegen durchgeführt. In der Überwachungszone führen wir Stichproben durch.

Wenn uns fehlerhafte Angaben zu einer Geflügelhaltung gemacht werden, dann ist das kein Kavaliersdelikt, sondern zieht mögliche weitreichende Konsequenzen nach sich. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen die gesetzliche Meldepflicht und zieht damit ein Bußgeld nach sich, sondern löst im Falle einer Ansteckung auch Schadensersatzansprüche aus. Nehmen Sie die Maßnahmen, die jetzt angeordnet sind, bitte nicht auf die leichte Schulter. Verschweigen von Geflügel lohnt sich also nicht. Alles, was jetzt getan wird, um weitere Ansteckungen zu verhindern vermindert das Leiden von Tieren und vermeidet in letzter Konsequenz auch wirtschaftliche Schäden.

Halter sollen auch selbst täglich ihr Geflügel kontrollieren. Bei Auffälligkeiten rufen Sie bitte umgehend zwischen 8 und 20 Uhr das Bürgertelefon (03491-8064000) an: Tote Tiere, geändertes Verhalten oder Leistungsabfall sind Indikatoren, die überprüft werden sollten. Das gilt in der Schutz- und Überwachungszone gleichermaßen! Hier können Sie uns auch tote Vögel melden, die sie außerhalb ihrer Stallanlagen auffinden.

Eier, die jetzt in der Schutz- oder Überwachungszone gelegt werden, können nur im eigenen Haushalt verbraucht werden. Ein Verkauf oder zum Beispiel eine Weitergabe an Nachbarn ist verboten! Damit soll ein eventuelles Verschleppen von Viren unterbunden werden. Das gleiche gilt für die Tiere: Geflügel, dass in der Schutz- und Überwachungszone jetzt geschlachtet wird, darf nur im eigenen Haushalt verbraucht werden.

Gekaufte Eier, die über eine Packstelle gelaufen sind (die also einen Stempel haben), sind kein Problem, da sie in einer sauberen Einweg-Verpackung sind und ja von außen in die Zonen gebracht worden sind.

Mobile Geflügelhändler dürfen jetzt weder die Schutz- noch die Überwachungszone anfahren. Ein Verkauf oder eine Weitergabe von Geflügel auch untereinander ist jetzt untersagt!

Was? Schutzzone Überwachungszone
🐔 Geflügel, andere gehaltene Vögel ❌ Verboten ❌ Verboten
🥚 Geflügelfleisch, Federwild ❌ Verboten ❌ Verboten
🥚 Eier ❌ Verboten ❌ Verboten
🪑 Mist, Gülle, Einstreu ❌ Verboten ❌ Verboten
🧵 Nebenprodukte vom Geflügel ❌ Verboten ❌ Verboten
🌾 Futtermittel (aus Geflügelhaltung) ❌ Verboten ❌ Verboten
🚚 Transport von Vögeln, Eiern und Tierkörper durch… ❌ Verboten ✅ Erlaubt
🏢 Innerbetrieblicher Transport ✅ Erlaubt ✅ Erlaubt

Bitte halten Sie sich an die Stallpflicht für ihr Geflügel: festes Stallgebäude oder eine Voliere mit einem wasserdichten Dach, einem dicht schließenden Netz oder Gitter an den Seiten. Dies soll den Kontakt zu Wildvögeln verhindern. Bitte schützen Sie auch Tierfutter und Wasser vor dem Kontakt mit Wildvögeln! Ein Verstoß gegen die Stallpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und zieht ein Bußgeld nach sich. Die Stallpflicht gilt für die Schutz- und die Überwachungszone und wird mindestens 30 Tage lang gelten. Über die Aufhebung der Stallpflicht informiert die Kreisverwaltung zu gegebener Zeit separat.

Kontakt für Rückfragen

Bürgertelefon Geflügelpest: 03491-8064000 (täglich 8 bis 20 Uhr)
veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Regelungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Wittenberg.