Neuregelung in Hochwasserrisikogebieten – Ölheizungsanlagen

Neuregelung in Hochwasserrisikogebieten – Ölheizungsanlagen

Hochwasser - Feuerwehrmänner sitzen auf dem Damm über ihnen fliegt ei
©Landkreis Wittenberg - Ronald Gauert

Die Erfahrungen aus den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre, insbesondere die extremen Überschwemmungen in den Jahren 2002 und 2013, haben der Öffentlichkeit die Gefahren extremer Wetterereignisse drastisch vor Augen geführt. Die Schäden an privaten Einrichtungen, aber auch an öffentlichen Infrastruktureinrichtungen belaufen sich auf mehrere Milliarden Euro.

Mit dem Inkrafttreten des Hochwasserschutzgesetzes II sollen Planungen für Hochwasserschutzanlagen und deren Genehmigung und Bau vereinfacht und Klageverfahren gegen solche Anlagen beschleunigt werden. Die Hochwasservorsorge in sogenannten Hochwasser-Risikogebieten, also auch Flächen, die im Falle eines Deichbruchs überflutet werden können, soll verstärkt werden. Die Kommunen können dort Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen, um künftige Schäden zu vermeiden.

Hierzu wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Baugesetzbuch erweitert. Da sich fast Dreiviertel der Sachschäden an Gebäuden auf ausgetretenes Heizöl zurückführen lassen, sieht das Hochwasserschutzgesetz ein Verbot von neuen Ölheizungsanlagen und die Nachrüstung bestehender Anlagen innerhalb angemessener Fristen vor (in Überschwemmungsgebieten 5 Jahre, in anderen Risikogebieten 15 Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes 2018). Da, wo ein Ersatz nicht möglich ist, müssen die Öltanks hochwasserfest gemacht werden und z.B. gegen Aufschwemmen gesichert werden.

Nunmehr sind die Betreiber solcher Ölheizungsanlagen in der Pflicht innerhalb der festgesetzten Fristen eine Umrüstung vorzunehmen.

Unter folgendem Internetlink kann jeder Bürger in die Hochwasserrisikokarten Einsicht nehmen und selbst ermitteln, bei welchem Hochwasserrisikoereignis eine Gefahr durch Überschwemmung droht.

Weitere Informationen zum Bau neuer Ölheizungsanlagen und zur gesetzlich geforderten Umrüstung erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde beim Landkreis Wittenberg unter der Telefonnummer
+49 3491 806-2961

Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Fördermittel für das Umrüsten Ihrer Heizungsanlage beantragt werden.