Der Landkreis Wittenberg vergibt auch im kommenden Schuljahr 2025/2026 wieder Nutzungszeiten in ausgewählten Sportstätten. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage festgelegter Kriterien, um eine faire und transparente Nutzung der Kapazitäten zu gewährleisten.
Betroffene Sportstätten:
- Turnhalle „Am Schwanenteich“, Lutherstraße 54, 06886 Luth. Wittenberg,
- Turnhalle „Friedrichstadt“, Sandstraße 4, 06886 Luth. Wittenberg,
- Turnhalle „Berufsschulzentrum Wittenberg“ (BSZ), Mittelfeld 50, 06886 Luth. Wittenberg,
- Turnhalle „Pestalozzi“, Kreuzstr. 19/20, 06886 Luth. Wittenberg,
- Turnhalle „Am Volkspark“, Rothemarkstr. 140, 06886 Luth. Wittenberg,
- Turnhalle „LMG Melanchthon“, Neustraße 10b, 06886 Luth. Wittenberg,
- Turnhalle „Johann Gottfried Wilke, Lange Straße 42 b, 06869 Coswig (Anhalt),
- Turnhalle „Ferropolis“, Poetenweg 44, 06773 Gräfenhainichen,
- Gymnastikraum in der Turnhalle „Ferropolis“, Poetenweg 44, 06773 Gräfenhainichen,
- Turnhalle „PGG Mescheider Straße“, Mescheider Str. 24, 06773 Gräfenhainichen,
- Turnhalle „PGG Hainmühlenweg“, Hainmühlenweg 4, 06773 Gräfenhainichen,
- Turnhalle „Gymnasium Jessen“, Mühlberger Straße 24, 06917 Jessen (ab 01/2026)
- Gymnastikraum in der Turnhalle „Gymnasium Jessen“, Mühlberger Straße 24, 06917 Jessen (ab 01/2026)
Auf Grund der komplexen Sanierungsmaßnahmen erfolgt voraussichtlich die Vergabe der Turnhalle „Gymnasium Jessen“ ab 01/2026.
Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt für jedes Schuljahr neu.
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf die bisherigen Nutzungszeiten nicht besteht.
Dabei erfolgt die Vergabe der Sportstätten grundsätzlich in nachfolgend genannter Rangfolge:
- Schulsport und schulische Veranstaltungen (im Rahmen der Trägerschaft des Landkreises Wittenberg)
- Kursangebote der Kreisvolkshochschule Wittenberg (Bildungszentrum Lindenfeld)
- Vereinssport im Wettkampfbetrieb
- Betriebssportgemeinschaft des Landkreises Wittenberg
- Vereinssport im Übungs- und Trainingsbetrieb.
Die Vergabegrundsätze für den Vereinssport sind:
- die Belegung der Sportstätten erfolgt vorrangig an typische Hallensportarten
- Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre haben Vorrang in der Zeit bis 18:00 Uhr und Jugendliche ab 14 – 18 Jahre haben Vorrang bis 20:00 Uhr
- größere Sportgruppen haben Vorrang vor kleineren Sportgruppen der gleichen Sportart
- höhere Spielklassen haben Vorrang vor niedrigen Spielklassen (Liga)
- nicht-hallensporttreibende Sportgruppen (Fußball) bekommen in den Wintermonaten (max. Zeitraum Oktober bis April) Hallenzeiten nach Verfügbarkeit zugewiesen
- der Antrag wird nachrangig betrachtet, wenn sich eine Sportstätte in der Verfügungsgewalt des Vereines befindet
- unzureichende Auslastung der Sportstätte im vorherigen Vergabezeitraum führt zu einer Nachrangigkeit
- Richtwert für Trainingseinheiten von max. 90 Minuten
Die Frist zur Beantragung von Nutzungszeiten für die Turnhallen des Landkreises Wittenberg für das Schuljahr 2025/2026 läuft bis zum 23. Mai 2025 und hat durch den jeweiligen Vorstand zu erfolgen.
Hierfür ist ausschließlich der in der Anlage beigefügte Antrag + Anlage zu verwenden.
Sollten Sie mit Ihren Verein an einer Schule / Turnhalle eine Schul-AG durchführen, bitte ich Sie diese Zeit zusätzlich in der Anlage 1 aufzuführen (in der Spalte Liga / Spielklasse / Schul-AG).
Nicht korrekte bzw. unvollständige Anträge können leider nicht bei der Vergabe berücksichtigt werden.
Anschließend erfolgt die Vergabe auf Grundlage der Anträge und der oben genannten Vergabegrundsätze.
Die Beantragung kann auf dem Postweg oder per Mail an turnhallen@landkreis-wittenberg.de erfolgen.