Sachbearbeiter Eingriffsregelung (m/w/d)

Sachbearbeiter Eingriffsregelung (m/w/d)

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Eingriffsregelung (m/w/d)

befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

  • Was erwartet Sie?

    In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen.

     

    Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eigenverantwortliches Arbeiten.

    Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

     

    1. Sachbearbeitung Eingriffsregelung, u. a.

    Erarbeitung von Stellungnahmen und Genehmigungen zu Vorhaben in Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde sowie anderer Behörden einschließlich Kostenfestsetzungen entsprechend                        §§ 13-18 BNatSchG

    • Erarbeitung von naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Stellungnahmen in Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren zu Vorhaben nach Abfall-, Raumordnung-, Bau-, Wasser-, Immissionsschutz-, Flurbereinigungs-, Straßen- und Waldrecht
    • naturschutzfachliche Bewertung kommunaler Planungen
    • Erteilung naturschutzrechtlicher Eingriffsgenehmigungen für Außenbereichsvorhaben in Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde
    • fachtechnische Prüfung von landschaftspflegerischen Begleitplänen sowie Eingriffs- und Ausgleichsplänen
    • Mitwirkung bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit UVP-pflichtiger Vorhaben
    • Erteilung von Befreiungen für Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen
    • Erteilung von Ausnahmen oder Befreiungen für die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope
    • Führung des Ökokontos und des Kompensationsverzeichnisses

     

    1. Kontrolltätigkeiten bei Eingriffsvorhaben

     

    1. Widerspruchsbearbeitung zu Genehmigungsverfahren in Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde

     

    1. Vorbereitung zu Ahndungen nach OWiG

     

    1. Sachbearbeitung bei Vollzugsaufgaben zur Gefahrenabwehr
  • Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
    • Fachhochschul-/ Hochschulabschluss im Bereich Naturschutz und Landschaftsplanung bzw. Landschaftsökologie oder einen naturwissenschaftlichen Abschluss vorzugsweise mit Schwerpunkt Naturschutz, Landschaftsökologie oder
    • Fachhochschul-/ Hochschulabschluss im Bereich Biologie oder Forstwissenschaften/ Forstwirtschaft oder
    • Fachhochschul-/ Hochschulabschluss im Bereich Verwaltungswissenschaften oder
    • abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II
  • Was erwarten wir?
    • Kenntnisse im Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz LSA, Ökokontoverordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz, Baugesetzbuch, Baunutzungs-VO, Denkmalschutzgesetz, Immissionsschutzgesetz
    • Flexibilität, logisches Denkvermögen, gutes Organisationsvermögen, schnelle Auffassungsgabe
    • sicheres und höfliches Auftreten und kooperativer Umgang mit den beteiligten Behörden, Institutionen und weiteren Partnern
    • Bereitschaft zur Außendiensttätigkeit
    • Führerschein der Klasse B
  • Was bieten wir?
    • ein gutes Arbeitsklima in einem interdisziplinären Team
    • eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen
    • Bezahlung nach dem TVöD/ VKA sowie eine zusätzliche Altersvorsorge (ZVK)
    • gezielte und umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten inkl. Freistellung und Kostenübernahme
    • attraktive Zusatzleistungen: Gesundheitsmanagement, Betriebssport u.v.m.
    • eine verkehrstechnisch günstige Lage zwischen Berlin und Leipzig mit ICE- und Autobahnanbindung
  • Zur Bewerbung

    Die dienstliche Nutzung eines eigenen PKW gegen Kostenerstattung wird vorausgesetzt, sofern kein Fahrzeug aus dem Fuhrpark der Kreisverwaltung zur Verfügung steht.

     

    Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und divers geschlechtlicher Form.

    Bewerber, die nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen oder diesen nicht in geeigneter Form nachweisen, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

     

    Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 1. August 2024 vorzugsweise elektronisch an personalamt@landkreis-wittenberg.de. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Anlagen nur im PDF-Format akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus Gründen der IT-Sicherheit Bewerbungen mit Dateianhängen in anderen Formaten ungelesen gelöscht werden.

    Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung in Papierform an den Landkreis Wittenberg, Fachdienst Organisation und Personal, Abteilung Personal, Postfach 10 02 51 in 06872 Lutherstadt Wittenberg.

    Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.

     

    Hinweis:

    Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu sechs Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde; anderenfalls werden sie vernichtet.

     

    Lutherstadt Wittenberg, 12. Juli 2024

  • Stellenausschreibung als PDF Datei