Trinkwasser – Anzeige bzgl. Bleileitungen

Trinkwasser – Anzeige bzgl. Bleileitungen

Betreiberpflichten gemäß § 17 Trinkwasserverordnung

  • Leistungsbeschreibung

    Befinden sich in einer Wasserversorgungsanlage Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei, muss der Betreiber der Wasserversorgungsanlage verschiedene Maßnahmen ergreifen.

    Alle im Zusammenhang mit Bleileitungen erforderlichen Anzeigen und Anträge an das Gesundheitsamt können über das Serviceportal des Landkreises Wittenberg getätigt werden, u.a.

    • Anzeige von Trinkwasserleitungen bzw. Teilstücken aus Blei
    • Antrag auf Verlängerung der Frist zur Beseitigung der Bleileitungen bzw. –teilstücke über den 12. Januar 2026 hinaus
    • Änderungsanzeige der Verbraucher einer Gebäude- bzw. Eigenwasserversorgungsanlage bei genehmigter Fristverlängerung
    • Nachweis zur Erfüllung der Pflicht zur Entfernung oder Stilllegung der Bleileitungen bzw. –teilstücke (unaufgefordert)

    Link zum Serviceportal: https://service.landkreis-wittenberg.de/de/anzeige-bzgl-bleileitungen.html

  • Betreiberpflichten bei Vorhandensein von Bleileitungen bzw. -teilstücken

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Ines Dörre
Funktion: Gesundheitsaufseherin
Raum: A2-02
Telefon: +49 3491 806-2522
Fax: +49 3491 806-2591
E-Mail: ines.doerre@landkreis-wittenberg.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Fachdienste:

Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

Information des Landkreises Wittenberg:

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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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