Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikerrecht Frühjahr 2023

Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikerrecht Frühjahr 2023

Kamille in Naturheilkunde und Homöopathie
©AdobeStock - Sonja Birkelbach - 267965315

Der schriftliche Teil des nächsten Überprüfungsverfahrens nach dem Heilpraktikerrecht für die   

  • allgemeine Heilpraktikerüberprüfung
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Podologie

findet voraussichtlich am 15. März 2023 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) statt. 

Bis zum 27. Januar 2023 können Anmeldungen zum Überprüfungsverfahren im Fachdienst Ordnung- Straßenverkehr eingereicht werden. Später eingereichte Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Unterlagen sind vollständig entsprechend der Richtlinien für das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz einzureichen. Gleichzeitig ist der Nachweis über die Einzahlung des Kostenvorschusses in Höhe von 315 Euro zu erbringen:

Konto der Kreisverwaltung Wittenberg: IBAN: DE28 8055 0101 0000 0000 27, BIC: NOLADE21WBL unter Angabe der Buchungsnummer: 122100-431100 /Erl.HP …Name…

Weitere Informationen können im Fachdienst Ordnung, Abt. Allgemeines Ordnungsrecht eingeholt werden. Ansprechpartnerin ist Frau Göttert, Tel 03491 806 – 1708, Zimmer B1-74 (Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg)

Hinweis: Die nächsten voraussichtlichen Termine des schriftlichen Teils für das Überprüfungsverfahren nach dem Heilpraktikerrecht sind im Herbst 2023 und im Frühjahr 2024.