Update Geflügelpest 19. April: Aus Schutzzone wird Überwachungszone, Maßnahmen bleiben bestehen

Update Geflügelpest 19. April: Aus Schutzzone wird Überwachungszone, Maßnahmen bleiben bestehen

Ein Hahn in einem Hühnerstall
Pexels/Yan Krukau

Am 21. April 2025 endet die gesetzlich festgelegte Frist für die Schutzzone rund um den Ausbruch der Geflügelpest in Gaditz. Der Landkreis Wittenberg hebt daher die Schutzzone auf – allerdings bedeutet das für Geflügelhalter in diesem Gebiet vorerst keine Erleichterungen.

Denn: Die bisherige Schutzzone wird vollständig Teil der bestehenden Überwachungszone. Und damit gelten weiterhin dieselben Maßnahmen wie bisher – von der Stallpflicht bis hin zum Verbot von Geflügelausstellungen oder dem Verkauf von Eiern und Tieren. Die Allgemeinverfügung dazu wird am 19. April veröffentlicht und tritt am 21. April, also am Ostermontag, in Kraft.

Was bedeutet das konkret?

  • Für Geflügelhalter ändert sich vorerst nichts.
  • Alle Vorschriften zum Schutz vor Geflügelpest gelten unverändert weiter.
  • Die Stallpflicht, das Verbot der Abgabe von Geflügel oder Eiern und das Betretungsverbot bleiben bestehen.
  • Auch die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle des Gesundheitszustands der Tiere gilt weiter.
  • Die bisherigen Ortsteile der Schutzzone – Gaditz, Gommlo, Kemberg, Dorna, Merkwitz und Schnellin – gehören ab dem 21. April zur Überwachungszone.
Überwachungs- und Schutzzone Geflügelpest im Landkreis Wittenberg rund um Gaditz (Kemberg)
(C) Landkreis Wittenberg

Warum wird die Schutzzone aufgehoben?

Alle Bestände in der Schutzzone wurden tierärztlich untersucht – ohne Hinweise auf weitere Geflügelpestfälle. Auch bei tot aufgefundenen Wildvögeln gab es keine Nachweise des Erregers. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Aufhebung der Schutzzone erfüllt.

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Die Maßnahmen in der Überwachungszone gelten jedoch mindestens weitere neun Tage – also bis Ende April. Voraussetzung für eine vollständige Aufhebung ist, dass keine neuen Geflügelpestfälle auftreten.

Unser Appell an alle Geflügelhalter:
Bitte halten Sie die bestehenden Schutzmaßnahmen weiterhin strikt ein. Nur so kann verhindert werden, dass sich das Virus erneut in Hausgeflügelbestände einschleppt.

Ein Merkblatt zum Schutz von Geflügel vor der Vogelgrippe gibt es hier.