Update Ukraine-Krise: So ist der Landkreis Wittenberg am Freitag vorbereitet

Update Ukraine-Krise: So ist der Landkreis Wittenberg am Freitag vorbereitet

Kreisverwaltung rotes Haus
©Landkreis Wittenberg - Alexander Baumbach

Mit Stand Freitagmorgen sind mindestens 70 Menschen im Landkreis Wittenberg angekommen, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind. Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung ist groß. Zahlreiche Hilfsangebote erreichen die Kreisverwaltung Wittenberg auf allen möglichen Kanälen. Das Landratsamt bittet darum, sich mit Sachspenden an die bekannten Hilfsorganisationen zu wenden. Eine Übersicht von Hilfsorganisationen im Landkreis Wittenberg wird auf der Webseite der Kreisverwaltung erstellt und ständig erweitert und aktualisiert.

Zur Stunde entwickelt die Kreisverwaltung außerdem ein Internet-Formular, mit dem sich Geflüchtete schnell und unkompliziert im Landkreis anmelden können. Dies soll einerseits dazu beitragen, die Dunkelziffer zu minimieren und der Verwaltung eine Einschätzung zu ermöglichen, wie viele Menschen demnächst Hilfe benötigen. Mit der Aktivierung von §24 des Aufenthaltsgesetzes gelten für die anerkannten Kriegsflüchtlinge die gleichen Leistungsrechte wie für andere Asylbewerber – vorrangig dürfte in der näheren Zukunft die Frage der finanziellen und medizinischen Versorgung sowie der Unterbringung akut werden. Bislang hatten die Geflüchteten aufgrund des 90 Tage visumfreien Reiseabkommens gar keinen Anspruch auf irgendwelche staatlichen Leistungen – ähnlich wie Touristen. Andererseits beschleunigen die hierbei gewonnenen Daten den Registrierungsprozess in der Ausländerbehörde.

Für die Kommunikation mit Geflüchteten bilden sich in den letzten Tagen Netzwerke und Treffpunkte, die auf der Webseite der Kreisverwaltung gesammelt publiziert werden. Dort gibt es auch Kontaktmöglichkeiten mit ukrainisch- und russischsprachigen Muttersprachlern, die dabei helfen, die Sprachbarrieren bei der Hilfe für die geflüchteten Menschen zu minimieren. Mit der Hilfe dieser Sprachmittler versucht die Kreisverwaltung, auch wichtige Informationen auf Ukrainisch zur Verfügung zu stellen.

Da sich abzeichnet, dass ein Großteil der ankommenden Menschen Frauen mit Kindern sein werden, gilt es jetzt, das Augenmerk auf die Integration in den Kita- und Schulbetrieb zu legen. Dafür werden zur Zeit Gespräche mit den Träger-Organisationen geführt. Nach geltendem Recht haben die Geflüchteten Menschen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet nicht nur einen Anspruch auf Kita-Betreuung. Perspektivisch muss auch jetzt schon über eine Integration in Schule nachgedacht werden. Die Kreisverwaltung Wittenberg organisiert, dass für die Wohnungen der Geflüchteten mit Kindern auch Spielzeug zur Verfügung steht. 

Geflüchtete, die nicht wissen, wo sie untergebracht werden können, wenden sich an die Hotline der Ausländerbehörde: 03491-479 6050. Diese Nummer ist nur für Wohnungsprobleme anzurufen. Alle anderen Informationen im Themenfeld Ukraine-Krise können über die Mailadresse ukrainehilfe@landkreis-wittenberg.de kommuniziert werden. Wer Wohnraum zur Verfügung stellen möchte für die kurzfristige Unterbringung von Geflüchteten meldet diesen über das Service-Portal des Landkreises elektronisch an. Bislang wurden diese Möglichkeit schon über 60 Mal genutzt.  

Eine Impfung ist für Geflüchtete aus der Ukraine im Impfzentrum der Kreisverwaltung problemlos und unbürokratisch möglich. Wenn keine medizinischen Gründe entgegen stehen herrscht freie Auswahl unter den Impfstoffen von Biontech, Moderna, Johnson&Johnson und Novavax. Das Gesundheitsamt empfiehlt für Geflüchtete, sich bei der Ankunft mit einem Schnelltest auf eine Covid-19-Infektion zu testen, gefolgt von einem zweiten Test sieben Tage später. Die Kreisverwaltung stellt bei Bedarf über die Ausländerbehörde Tests und Masken zur Verfügung. 

Das Risiko übertragbarer Krankheiten im Zusammenhang mit dem Zustrom von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine in die EU wird derzeit als gering eingeschätzt, zumal die Mehrheit dieser Personen breit in der Gesellschaft verteilt und voraussichtlich nicht oder nicht dauerhaft in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden wird. Die Situation ist jedoch dynamisch und kann sich schnell ändern, wenn die Zahl der schutzsuchenden Personen weiter zunimmt.