Aus aktuellem Anlass möchte der Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft, Untere Abfallbehörde auf die Einhaltung der Festlegungen aus der Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg hinweisen. Dies betrifft insbesondere das Verbot der Verbrennung von Gartenabfällen bei Inversionswetterlagen mit Nebel oder einer erhöhten Feinstaubbelastung aufgrund dieser Wetterlage (vergleiche § 4 Absatz 2 der Verbrennungsverordnung).
Informationen zur Feinstaubbelastungen sind über die Website des Umweltbundesamtes tagesaktuell abrufbar (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten). Über die allgemeine Wetterlage informieren Sie sich bitte in den öffentlich-rechtlichen bzw. privaten Medien oder entsprechenden Online-Wetterportalen.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger und vermeiden Sie das Verbrennen von Gartenabfällen bei derartigen Wetterlagen. Auf die Einhaltung der sonstigen Regelungen zur Gartenabfallverbrennung möchten wir an dieser Stelle nochmals verweisen. Weitere Informationen zur Verbrennungssaison 2024/ 2025 und den aktuellen Verordnungstext erhalten Sie über die Homepage des Landkreises Wittenberg. Für weitere Fragen zur Verbrennung von Gartenabfällen steht Ihnen die Untere Abfallbehörde gern zur Verfügung (Tel. 03491-806 2942).