Landkreis Wittenberg - Rechtliche Bauaufsicht (Verfügungen, Ordnungswidrigkeiten ...)
Neben den präventiven Bauantrags- und Anzeigeverfahren werden im Rahmen der Bauüberwachung durch die Bauaufsichtsbehörden auch Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften festgestellt, die ein repressives Einschreiten bzw. ordnungsbehördliches Handeln erforderlich machen.
Hierzu können die Bauaufsichtsbehörden die erforderlichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr veranlassen, bauaufsichtliche Verfügungen erlassen, Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern ahnden sowie eingelegte Rechtsmittel prüfen.
Mitarbeitende
Aufgaben
Formulare
MitArbeitende
Telefon: 03491 806-2844
Raum: A2-34
Telefon: 03491 806-2840
Telefon: 03491 806-2841
Telefon: 03491 806-2843
Telefon: 03491 806-2842
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste:
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Information des Landkreises Wittenberg:
Montag
08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 - 14:00 Uhr
Aufgaben
- Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen
Kontakt
Telefon:
03491 806-2840
Fax:
03491 806-2891
E-Mail:
bauordnung@landkreis-wittenberg.de