Restmüll

Jeder Haushalt im Landkreis Wittenberg muss einen eigenen Restabfallbehälter vorhalten oder sich mit an einen Restabfallbehälter anschließen. Pro Einwohner ist ein Behältervolumen von mindestens 5 Litern pro Woche vorzuhalten. Dieses sogenannte „Mindestbehältervolumen“ bedeutet, dass bei einem vierwöchentlichen Abfuhrrhythmus bis zu 6 Personen einen 120-l-Restabfallbehälter nutzen könnten.

  • Beispielrechung 120l
    Familie Mustermann:
    2 Erwachsene + 2 Kinder = 4 Personen

    Anzahl der Personen * Mindestbehältervolumen * Abfuhrrhythmus = Behältervolumen

    Restmülltonne, Abfuhrrhythmus vierwöchentlich:
    Mindestbehältervolumen 5 l pro Person/ Woche ➝ 4 x 5 x 4 = 80 l vorzuhaltendes Behältervolumen ➝ eine 120-l-Restmülltonne!

    In den Restabfallbehälter gehören Abfälle, die trotz Sortierung und Trennung keiner weiteren stofflichen Verwertung zugeführt werden können. Hierzu stehen Restabfallbehälter mit einem Fassungsvolumen von 120 l, 240 l oder 1,1 cbm zur Verfügung.
Schild Abfalleimer Restmüll
©AdobeStock - mapoli-photo - 373631959
Wie sind die Restmüllbehälter zu befüllen?

Die Restabfallbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass der Deckel noch vollkommen geschlossen werden kann. Übervolle Behälter werden nicht geleert.

Bei zeitweiligem Mehraufkommen an Restabfall können zusätzlich zum Restabfallbehälter Restabfallsäcke mit dem Aufdruck „Landkreis Wittenberg Restmüll 2022 bis 2024“ genutzt werden. Sie erhalten diese in den nachstehend aufgeführten Vertriebsstellen:

  • Stadt Gräfenhainichen Bürgerservice, Markt 1, 06773 Gräfenhainichen
  • Stadt Coswig, Stadtinformation, Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt)
  • Stadt Wittenberg, Bürgeramt, Lutherstr. 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg
  • Autoschilder Jörg Zubke, Breitscheidstr. 35, 06886 Lutherstadt Wittenberg
  • Drogerie Sylvia Bernharend, Lange Str. 4, 06917 Jessen (Elster)
  • Konsum Kauf Hanack, Lichtenburger Tor 6, 06925 Annaburg OT Prettin
  • Dörtes Dies & Das, Markt 10, 06925 Annaburg
  • Tabakshop Schröter, Lindenstraße 71, 06901 Kemberg OT Bergwitz

Abfallsäcke mit dem Aufdruck 2019 – 2021 können noch bis zum 30.06.2022 beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft zurückgegeben werden, es erfolgt dann eine Kaufpreiserstattung auf Ihr Bankkonto. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie in der Rubrik “Formulare und Service” oder direkt hier als PDF.

Bitte beachten Sie, dass die Restabfallsäcke nur in Verbindung mit einer Restmülltonne entsorgt werden!

Die Restabfallbehälter sind am Abfuhrtag bis 07:05 Uhr gut sichtbar an öffentlichen oder dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen bereitzustellen, ohne dass Fußgänger oder Fahrzeuge behindert werden.

Da auch die Restabfälle einfrieren können, ist es im Winter ratsam, vor der Leerung den Inhalt mit einem Spaten vorsichtig von der Tonnenwand zu lösen!

Die Gestellung, der Umtausch und die Abholung von nicht mehr benötigten Restmülltonnen für Haushalte erfolgt auf Antrag. Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Mitarbeiterin der Abteilung Abfallwirtschaft.