Biomüll

Jeder Haushalt, der keine Eigenverwertung der Bioabfälle auf dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück, auf dem sie anfallen, durchführt, muss eine eigene Biotonne vorhalten oder sich mit an eine Biotonne anschließen. Es ist ein Mindestbehältervolumen von 3 Litern pro Woche und Einwohner vorzuhalten. Bei einem zweiwöchentlichen Abfuhrrhythmus könnten bis zu 20 Personen eine 120-l-Biotonne nutzen.

  • Beispielrechung für 120l
    Familie Mustermann:
    2 Erwachsene + 2 Kinder = 4 Personen

    Anzahl der Personen * Mindestbehältervolumen * Abfuhrrhythmus = Behältervolumen

    Biomülltonne, Abfuhrrhythmus vierwöchentlich:
    4 x 3 x 2 = 24 l vorzuhaltendes Behältervolumen ➝ eine 120-l-Biotonne
Draufsicht auf den in den Container geworfenen organischen Abfall
©AdobeStock - gpointstudio - 381583123
Welche Abfälle zählen zum Biomüll?

Zum Biomüll zählen im Haushalt und am Grundstück anfallende biologisch abbaubare pflanzliche oder tierische Abfälle (keine tierischen Ausscheidungen und Tierkadaver!) wie z. B.:

  • Speisereste und -abfälle (in haushaltsüblichen Mengen, möglichst in Zeitungspapier eingewickelt, kein bunt bedrucktes Papier):
    Fleisch- und Wurstreste, Brot- und Backwarenreste, Eierschalen, Obstreste, Obstschalen (auch Südfrüchte), Gemüseabfälle, Salatreste, Salatabfälle, Käsereste, verdorbene Lebensmittel, Kaffeesatz und -filter, Tee und Teebeutel, Küchentücher, Nussschalen etc.
  • Gartenabfälle:
    Baumschnitt, Baumrinde, Baumzweige, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Heu oder Stroh in kleinen Mengen, Laub, Nadeln, Reisig, Moos, Pflanzen, Pflanzenteile, Topfpflanzen ohne Topf, Rasenschnitt, Schnittblumen, Unkräuter, Wildkraut, Vertikutiergut etc.

Fremdstoffe im Biomüll, damit sind neben Rest- und Verpackungsmüll in allererster Linie die Plastikbeutel oder –tüten gemeint, behindern einen reibungslosen Kompostiervorgang und verursachen unnötige Kosten. Dies betrifft auch die sogenannten kompostierbaren Plastiktüten, die erst nach Monaten auf dem Komposthaufen zerfallen.

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass jeder Haushalt seinen eigenen Behälter vorhält. Für mehrere benachbarte Grundstücke können ein oder mehrere gemeinsame Behälter genutzt werden (Sammelgemeinschaften). Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit mehreren Wohnungen.

Im Rahmen der Nutzung der Biotonne sollte Folgendes berücksichtigt werden:

Je trockener der Biomüll in die Tonne gegeben wird, desto weniger Geruchsprobleme entstehen in den Sommermonaten bzw. im Winter mit dem Anfrieren des Biomülls.

In den Sommermonaten sollte die Biotonne möglichst an einen schattigen Ort gestellt werden. Als Geruchshemmer können Sie Steinmehl in die Tonne geben. Eine Reinigung der Biotonne nach der Entleerung (am besten mit Regenwasser) und Säubern des Behälterrandes mit Essig beugt ebenso Geruchsbelästigungen vor.

In den kalten Wintermonaten können Sie den Tonnenboden und -wände zusätzlich mit Zeitungspapier auslegen bzw. trockenes Strukturmaterial wie Strauchwerk auf den Boden und zwischen die Bioabfälle geben. Sollten die Bioabfälle dennoch einmal festgefroren sein, lösen Sie diese vor der Leerung mithilfe eines Spatens vorsichtig von der Tonnenwand.

Die Biotonnen sind am Abfuhrtag bis 07:05 Uhr gut sichtbar an öffentlichen oder dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen bereitzustellen, ohne dass Fußgänger oder Fahrzeuge behindert werden.

Bitte beachten Sie, dass die Biomüllentsorgung auch bis in die Abendstunden andauern kann.

Die Gestellung, der Umtausch und die Abholung nicht mehr benötigter Biotonnen erfolgt nur auf Antrag. Wenden Sie sich bitte an den/die für Ihren Wohnort zuständige/n Mitarbeiter/in der Abfallwirtschaft (hier geht’s zu den Kontaktdaten).

Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie in der Rubrik “Formulare und Service” oder hier als Direktdownload.

Für Grundstücke, auf denen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten anfallen, sowie Wochenendgrundstücke und Kleingartenanlagen besteht ebenfalls die Möglichkeit der Nutzung einer Biotonne. Hierbei erfolgt die Leistungsabrechnung mittels Gebührenbescheid.

Sollte die Biotonne mit einem Aufkleber, dass die Biotonne nicht entleert wird, versehen sein, kann diese nachsortiert und zur nächsten Biotonnentour zur Entleerung bereitgestellt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Inhalt der Biotonne als Restmüll entsorgen zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an das zuständige Entsorgungsunternehmen (hier geht’s zu den Kontaktdaten).